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Bustransfer

Die Kinder aus den Gemeinden Eckenroth und Schöneberg können mit dem Bus in die Kindertagesstätte gebracht zu werden. Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr sind die Kinder berechtigt mit dem Bus zu fahren.                                                                                                                                                                          

Die Abfahrtzeiten sind morgens:

Schöneberg (vom 01.04.- 30. 09.)

07:40 Uhr Haltestelle Gartenstraße und

07:42 Uhr Dorfgemeinschaftshaus

Schöneberg (vom 01.10. - 31.03.)

07:42 Uhr Gaststätte Dorfschenke (Brunnengasse)

Eckenroth  

07:45 Uhr Ortsmitte

Schweppenhausen

07:50 Uhr Aumühle 

07:55 Uhr Ankunft an der Kita

Die Abfahrtzeiten am Mittag, von der Kita Naseweis sind:

um 11:40 Uhr und 

um 14:00 Uhr.

Liebe Kita Naseweis-Eltern,

 

die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, die für die Organisation und Durchführung des Transportes unserer Kitakinder von/ zu Eckenroth und Schöneberg nach Schweppenhausen zuständig sind, benachrichtigten uns über den Fahrbetrieb zur Winterzeit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

da insbesondere in der Winterzeit witterungsbedingt Fahrausfälle nicht auszuschließen sind, möchten wir nochmals auf die nachfolgenden Regelungen hinweisen:

Kindergarten, Grundschulen und Förderschulen

Dieser Personenkreis muss unter Aufsicht des Fahrpersonals im Bus verbleiben, bis Hilfe eintrifft oder die Weiterfahrt möglich ist.

Ausnahme: In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.

Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste.

Bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrausfällen oder Fahrtunterbrechungen ist vom Fahrer umgehend die Kindegartenleitung, das Verkehrsunternehmen oder die Kreisverwaltung Bad Kreuznach bzw. zu verständigen.

Die Verkehrsunternehmen sollten den Kindergarten frühestmöglich informieren, bzw. ob ein Fahrbetrieb wieder möglich ist.

Wir bitten, die Eltern entsprechend zu sensibilisieren, den Kindern nahezulegen, in solchen Situationen im Bus zu verbleiben bzw. den Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen.

Sollten witterungsbedingt keine Fahrten möglich sein wäre es wünschenswert, wenn den Kindern ein Verbleib im Kindergarten ermöglicht werden könnte und von dort eine entsprechende Information an die Eltern erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen                                              

im Auftrag

(Armin Barthelmeh)